




Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen EDA Annual Conference 2025
- Geltungsbereich
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das auf der Website des Veranstalters zu vorgenannter Veranstaltung zur Verfügung gestellte Online-Anmeldetool. Die Anmeldung für eine Teilnahme auf dem Kongress ist bis zum 31.10.2025 online möglich. Danach können Anmeldungen nur noch vor Ort erfolgen.
- Anmeldung und Anmeldebestätigung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das auf der Website des Veranstalters zu vorgenannter Veranstaltung zur Verfügung gestellte Online-Anmeldetool. Die Anmeldung ist bis zum 31.10.2025 online möglich. Danach können Anmeldungen nur noch vor Ort erfolgen. Die Anmeldung muss für jeden Teilnehmenden gesondert erfolgen.
Nach Abschluss des Buchungsvorgangs ist die Anmeldung für die Teilnehmenden verbindlich. Nach Eingang ihrer Online-Buchung erhalten die Teilnehmenden kurzfristig per E-Mail eine Eingangsbestätigung, die elektronisch erzeugt wird. Sollten Sie innerhalb von 3 Wochen nach Anmeldung keine verbindliche Anmeldebestätigung und Rechnung erhalten haben, bitten wir Sie, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen:
Albertinen Akademie
Sellhopsweg 18-22
22459 Hamburg
Tel. +49 40 5581 – 4942
Fax +49 40 5581-1777
E-Mail: christina.bossauer@immanuelalbertinen.de
- Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Name, Adresse, Fax, Mail des Seminaranbieters) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf des Widerrufs absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens vierzehn Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Teilnahmegebühren, Rechnungsstellung, Leistungsumfang
Die Teilnahmegebühren können Sie der Rubrik „Anmeldung“ entnehmen. Sofern auf die Leistung gesetzliche MwSt. anfällt, sind die Beträge inkl. MwSt. ausgewiesen.
Die Gebühren sind direkt bei der Anmeldung mittels SEPA-Verfahren (nur bei Bankgeschäften innerhalb Deutschlands möglich) oder Paypal zu begleichen. Die Rechnungsstellung erfolgt, wie oben beschrieben, innerhalb von 3 Wochen nach Anmeldung.
- Ausweise
Die Ausweise für Ihre Teilnahme werden am Tagungsschalter vor Ort für Sie bereitgelegt.
- Durchführung der Veranstaltungen; Änderungen
Der Veranstalter schuldet den Teilnehmenden vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen die Durchführung der gebuchten Veranstaltung in dem zuvor angekündigten zeitlichen Rahmen.
Die EDA Annual Conference 2025 wird von qualifizierten Personen vorbereitet und durchgeführt. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen und/oder des Veranstaltungsinhalts übernimmt der Veranstalter keine Gewähr. Ferner übernimmt der Veranstalter keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund der Teilnahme an der Veranstaltung.
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung oder Teile davon zeitlich zu verlegen, anstelle der angekündigten, andere Vortragende einzusetzen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bzw. Einschränkungen durch Epidemien, Hochwasser etc., insbesondere bei Ausfall von Vortragenden oder bei zu geringer Anmeldezahl, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Parteien und die Teilnehmenden erhalten eine bereits geleistete Vergütung zurück. Ansprüche auf Ersatz von Reise- und/oder Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall sind ausgeschlossen.
Über wesentliche Änderungen im Ablauf der Veranstaltung, sowie über die Absage der Veranstaltung werden die angemeldeten Teilnehmenden unverzüglich informiert.
Der jeweils aktuelle Stand der Vortragenden kann der Online-Veröffentlichung entnommen werden. Dies gilt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. Über danach eintretende Veränderungen bei den Vortragenden können die Teilnehmenden aus technischen Gründen nur bedingt, bzw. ggfs. erst vor Ort, informiert werden.
Der Veranstalter haftet weiterhin nicht für die Präsenz angekündigter Vortragender. Bei Ausfall steht den Teilnehmenden kein Schadensersatzanspruch gleich welcher Art zu. Der Veranstalter wird sich bemühen, durch adäquaten Ersatz Abhilfe zu leisten.
Alle Rechte behält sich der Veranstalter vor. Rechte Dritter bleiben gewahrt. Der Veranstalter haftet nicht für fehlerhafte bzw. nicht erfolgte Wiedergaben und Darstellungen z.B. auf der Homepage. Die Haftung für Inhalte von Anzeigen und Wiedergabe von originalen Fremdtexten liegt ausschließlich bei den jeweiligen Inserentinnen und Inserenten bzw. Urheberinnen und Urhebern. Der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
- Stornierung durch die Teilnehmenden
Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Stornierung der Teilnahme ist nur wirksam, wenn sie schriftlich bis spätestens 08.09.2025 an folgende Anschrift erfolgt (per Post, Fax bzw. E-Mail).
Albertinen Akademie
Sellhopsweg 18-22
22459 Hamburg
Tel. +49 40 5581 – 4942
Fax +49 40 5581-1777
E-Mail: christina.bossauer@immanuelalbertinen.de
Rücktrittsmeldungen haben unabhängig vom Grund der Absage (auch im Krankheitsfall) folgende Stornobedingungen.
Bei Rücktritt bis 08.09.2025 ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 75,– fällig, danach ist die Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme in vollem Umfang geschuldet.
Eine Rückerstattung der Gebühr für die Abendveranstaltung erfolgt aufgrund der begrenzten Teilnehmendenzahl nicht.
- Datenschutz
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass ihre persönlichen Daten in der Kongressdatenbank gesammelt und gespeichert werden. Diese Daten werden von der Albertinen Akademie genutzt, um die von den Teilnehmenden beantragten Angebote sicherzustellen.
Die Akademie speichert die Teilnehmerdaten in elektronischen Datenverzeichnissen und verwendet diese Daten ausschließlich zur Abwicklung der Veranstaltung. Ihre Daten über die Durchführung der gebuchten Bildungsmaßnahme werden von uns zehn Jahre gespeichert. Wir verstehen dies als Service, denn uns erreichen immer wieder Anfragen,
wenn Nachweise verloren gegangen sind. Sollten Sie eine vorzeitige Löschung Ihrer Daten wünschen, senden Sie bitte eine entsprechende Nachricht an: akademie@albertinen-akademie.de. Bis zu den gesetzlichen Fristen für buchhalterische Zwecke werden ihre Daten in jedem Fall gespeichert.
Alle Informationen zum Datenschutz: https://immanuelalbertinen.de/datenschutz/
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an datenschutz@immanuelalbertinen.de
- Geltendes Recht
Der Vertrag und alle aus seiner Durchführung resultierenden Ansprüche unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Höhere Gewalt
„Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, aufgrund dessen es einer Partei unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist:
(a) dass ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und
(b) dass es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und
(c) dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.
„Höhere Gewalt“ liegt u.a. vor bei Naturkatastrophen, Krieg, (teilweiser) Betriebszerstörung, Aussperrungen, Streiks, Epidemien oder Pandemien.
Beruft sich der Veranstalter berechtigt auf höhere Gewalt, ist diese ab dem Eintritt des Hindernisses von ihrer Pflicht zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen sowie von jeder Haftung auf Schadensersatz oder anderen Ansprüchen wegen Vertragsverletzung befreit. Der Veranstalter wird seine Vertragspartnerinnen und -partner ab Kenntnis von der höheren Gewalt darüber informieren.
- Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertretenden und Erfüllungsgehilfinnen / -gehilfen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für die Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (sogenannte Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht liegt insbesondere vor, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und die Teilnehmenden auf die Einhaltung dieser Pflicht regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehend genannte Regelung gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfinnen / -gehilfen des Veranstalters.
Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter unbeschränkt.
Für die Inhalte der von Dritten erstellten Abstracts ist der Veranstalter nicht verantwortlich. Schadenersatzansprüche für fehlerhafte und unvollständige Veröffentlichungen, die von Dritten erstellt sind, bestehen gegenüber der Veranstalter nicht.
Darüber hinaus entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz für fehlerhafte und unvollständige Veröffentlichungen auf der Homepage.
Ist die Veranstaltung aufgrund von Epidemien / Pandemien bzw. Hygieneschutzmaßnahmen nicht durchführbar, haftet der Veranstalter nicht für Folgeschäden, wie z.B. Reisekosten. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
- Filmaufnahmen und Fotografie
Im Rahmen des Kongresses werden Film- und Bildaufnahmen vom Veranstalter angefertigt, die im Sinne der Wahrung des öffentlichen Interesses und des Interesses des Veranstalters an einer Berichterstattung über diese und nachfolgende Veranstaltungen begründet sind. Hierbei kommt das Kunsturhebergesetz (gem. § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG) zur Anwendung, das nach neuer Rechtsprechung nicht von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) überlagert wird. Aufnahmen werden unter Inanspruchnahme der zuvor beschriebenen Interessenslage angefertigt.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.